Fragen und Antworten
Schnelle Antworten auf oft gestellte Fragen.
Hier findest du Antworten auf viele Fragen zu verschiedenen Themengebieten.
Solltest du keine Informationen zu deinen Fragen finden, kannst du uns gern eine Mail über unsere Kontaktadresse senden oder dich an unser Referat Soziales wenden.
Der Studierendenzuschuss wird an Studierende der TU Ilmenau (inkl. Promotionsstudenten mit Studierendenstatus ausgezahlt, die diesen online beantragen und ihren Hauptwohnsitz in Ilmenau gemeldet haben.
Die Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um den Studierendenzuschuss zu erhalten, sind hier noch einmal ausführlich genannt.
Du musst diesen jährlich auf der Webseite der TU Ilmenau beantragen, er ist hier zu finden. Die Einschreibung beginnt immer am 01.10. und endet am 31.12..
Der StuRa bietet Studierenden der TU Ilmenau, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind, ein zinsloses Darlehn in Höhe von bis zu 1.800,00 EUR an. Hierfür muss die Bedürftigkeit des Studierenden in einer internen StuRa-Sitzung dargelegt werden – selbstverständlich vertraulich. Wende Dich am besten zuerst an das Referat Soziales, sie beraten Dich diesbezüglich gerne.
Mehr Informationen zum Darlehn findest du hier.
Ja, beim Studierendenwerk Thüringen kann man bis einen Tag vor Semesterbeginn (also in der Regel bis zum 31.03 bzw. 30.09.) einen Antrag auf die volle Rückerstattung des Semesterbeitrages beantragen. Alle Informationen dazu findest du hier.
Beim StuRa kannst du einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages für die Studierendenschaft i.H.v. aktuell 10,00 EUR stellen.
Die Fristen richten sich nach dem Grund des Antrages: Bei einer Beurlaubung muss der Antrag bis einen Tag vor Semesterbeginn (also in der Regel bis zum 31.03 bzw. 30.09.) eingehen, bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Semesterbeginn.