Wir haben mitgemacht

x3.jpg
Ich zeige Gesicht für den Verwaltungsgebührenboykott!


 
Boykott bleibt bestehen
FH Schmalkalden
Über zwei Wochen wird bereits an der Fachhochschule Schmalkalden der Verwaltungskostenbeitrag boykottiert. Dazu gibt es positive und negative Fortschritte.

Aktuell haben sich 50 Studierende zum Boykott bekannt und ihr ausgefülltes Teilnahmeformular im StuRa-Büro abgegeben. Allerdings sind auf dem Treuhandkonto noch nicht alle Zahlungen eingegangen. Der StuRa erinnert hiermit nochmal an die Überweisung von 50 Euro auf das Treuhandkonto zur sicheren Verwaltung des Beitrages in der vorlesungsfreien Zeit.

Die Hochschule selbst kommt den Studierenden entgegen und hat in diesem Semester den Rückmeldezeitraum bis 31. August verlängert. Es wird daher bis Ende dieses Semesters keine Säumnisgebühr anfallen, welche bei einer verspäteten Rückmeldung fällig wird.

Allerdings hat die Hochschulverwaltung auch deutlich gemacht, im Gegensatz zu anderen Hochschulen wie der FH Erfurt oder der TU Ilmenau, die Studienbescheinigungen erst mit Beginn des Wintersemesters an alle Boykottierer zu versenden.

weiter …
 
Plenarsitzung 03. Juli
Thueringenweit

Am 03. Juli wurden gleich mehrere Gesetze in den Landtag eingebracht, die auf Seiten der CDU zum einen das Ziel der Exmatikulation bei Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrags haben. Auf Seiten der Oppositionsparteien jedoch seine Abschaffung. Nach der jeweils ersten Beratung wurden alle Anträge an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Die Beratungen nach der Sommerpause werden sicher eine Interessante Diskussion herbeiführen. 

Wer sich das Kabarett bereits zur ersten Lesung ansehen möchte hat die Möglichkeit dies über die Landtagsseite (link) zu tun, es lohnt sich.

 
Technische Universität Ilmenau geht in Berufung
TU Ilmenau

Unsere Universität hat sich nach langem Überlegen dazu entschlossen gegen das Urteil des Weimarer Verwaltungsgerichts in Berufung zu gehen. Bei der Verhandlung ging es um die Frage, ob man bei Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrags an Thüringer Hochschulen exmatrikuliert werden könne, oder nicht. Das Verwaltungsgericht in Weimar urteilte, dass die Exmatrikulation nicht rechtens ist. Gegen diese Entscheidung legte die Technische Universität am Freitag nun Berufung ein.

Was bedeutet das für den Boykott?

Für den Boykott ändert sich dadurch derzeit gar nichts, da das Rektorat garantiert hat, dass es zu keiner Exmatrikulation kommen werde.

Warum macht die Universität das?

Die Universität begründet die Vorgehensweise damit, dass sie Rechtssicherheit erlangen möchte. Vor allem bei den Ordnungen ist sie sich nicht sicher, in wie weit die Hochschule Dinge regeln kann, die über Bestimmungen im Gesetz hinaus gehen. Vereinfacht gesagt, ist es gesetzlich möglich, dass man exmatrikuliert wird, nur weil man den Rektor nicht grüßt und dies in der Immatrikulationsordnung steht? Hier erhofft sich die Universitätsleitung Klärung. Weiterhin will sie feststellen lassen, ob es sich beim Verwaltungskostenbeitrag wirklich um einen Beitrag im rechtlichen Sinne handelt oder eine Gebühr.

Wie verhält sich der Studierendenrat dazu?

Wir denken nicht, dass sich an der Entscheidung grundsätzlich etwas ändern wird. Wir hoffen, dass eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für ganz Thüringen bindend ist und damit ein endgültiges Urteil herbei geführt wird, welche auch durch das Ministerium nicht mehr angezweifelt werden kann. Und vielleicht sagt das Gericht auch etwas zur Rechtmäßigkeit der Verwaltungskostenbeiträge. Ansonsten heißt es bei dem Verfahren wie immer abwarten. Über die Entwicklungen werden wir euch umgehend informieren.

 
Boykotteure an der TU Ilmenau
TU Ilmenau
An der TU Ilmenau haben wir  die erste bestätigte Anzahl an Boykotteuren vom ASC. Somit nehmen 1036 Studenten am Boykott teil. Damit ist die letzjährige Teilnehmerzahl übertroffen und nach Aussage des ASC fehlen noch etliche Rückmelder. Also immer schön weiter machen.
 
Hintertüraktion der Landsregierung gescheitert
TU Ilmenau

Letzte Woche hatte die Landesregierung versucht, durch die Hintertür eine Gesetzeslücke im Thüringer Hochschulgesetz zu schliessen, um die Exmatrikulation von Studierenden zu ermöglichen, die die umstrittenen Verwaltunskostenbeiträge nicht zahlen. Im Bibliotheksgesetz war überraschend eine redaktionelle Änderung des Hochschulgesetzes aufgetaucht, die das Rauswerfen erlaubt.

Der Justizausschuss des Landtages hat diesem Vorgehen nun einen Riegel vorgeschoben und schwere rechtliche Bedenken am Vorgehen der CDU-Fraktion angemeldet. Damit ist die Regelung zur Zwangsexmatrikulation aus dem Entwurf des Bibliotheksgesetzes gestrichen und der Wissenschaftsausschuss muss sich noch einmal damit auseinandersetzen.

Heftige Kritik hatte es vor allem gegeben, weil eine so wichtige Regelung wie die Exmatrikulation, die in Artikel 12 des Grundgesetzes eingreift, nicht nebenbei geregelt werden kann. Zudem hatte die Landesregierung die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der KTS zu dieser Angelegenheit rechtswidrig unterlassen.

Der Verwaltungskostenbeitragsboykott freut sich in Ilmenau währenddessen großer Beliebtheit. Wer seine 61,50 Euro noch nicht an die Uni überwiesen hat, sollte dies schnell nachholen, da ansonsten Säumnisgebühren drohen. Die Teilnahme am Boykott ist natürlich auch weiterhin möglich.

 
<< Anfang < Vorherige 1 2 Nächste > Ende >>

Ergebnisse 1 - 9 von 14

Termine

March 2010 April 2010
Mo Di Mi Do Fr Sa So
Week 9 1 2 3 4 5 6 7
Week 10 8 9 10 11 12 13 14
Week 11 15 16 17 18 19 20 21
Week 12 22 23 24 25 26 27 28
Week 13 29 30 31