Frag ruhig, bezahlt hast du ja schon

Referat für Finanzen

Referatsleitung:
Liesa Vogel
ref-finanzen.at.tu-ilmenau.de

Dieses Referat des Studierendenrats verwaltet unter anderem den durch die Semestergebühren in Höhe von 7,50 Euro finanzierten Haushalt der Studierendenschaft. Dazu führt es beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen, begleicht Rechnungen und prüft die Mittelverwendung der internen und externen Projekte.

Der Formalismus

Das Referat Finanzen besteht im Besonderen aus den Haushalts- und den Kassenverantwortlichen, dabei wird der Haushaltsreferent auch als Finanzreferent bezeichnet. Ihre Wahl und ihre Befugnisse sind durch die Thüringer Studentenschaftsfinanzordnung (ThürStudFVO) vorgegeben, wobei der Haushaltsverantwortliche zwingend ein Studierender sein muss. Haushalts- und Kassenverantwortliche sind außerdem mit 2/3-Mehrheit zu wählen (Finanzordnung).

Zu dem Aufgabenbereich des Haushaltsverantwortlichen gehört es, zum Ende jeden Jahres den Haushaltsplan für das neue Jahr unter dem Fokus von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzustellen und dessen Umsetzung zu überwachen. Dazu gehört beispielsweise auch die Prüfung der Finanzanträge und Abrechnungen. Weiterhin ist er dafür verantwortlich, über die Haushaltstätigkeit des vergangenen Jahres im Haushaltsabschlusses Rechenschaft abzulegen. Sowohl der Haushaltsplan als auch der Haushaltsabschluss sind dem Studierendenrat zusammen mit einer Erläuterung der einzelnen Kontenstellen zur Abstimmung vorzulegen. Parallel zur Beschlussfassung über den Haushaltsabschluss wird außerdem i.d.R. auch über die Entlastung der Verantwortlichen für die geleistete Arbeit beschlossen.

Die Innenrevision der Universität prüft den Haushaltsplan sowie dessen Umsetzung und den Haushaltsabschluss. Gibt es keine Einwände, genehmigt der Rektor den Haushalt. Weiterhin macht der Landesrechnungshof regelmäßig von seinem Recht der Haushaltsüberprüfung Gebrauch.

Der Kassenverantwortliche ist für die Buchführung und die Zahlungsvorgänge des Studierendenrats zuständig. Dies ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, mit welcher derzeit die Angestellte des Studierendenrates betraut ist.

Die Praxis

Neben diesen formalen Aufgaben kommen viele kleine praktische Details ins Spiel. So sollte der Haushaltsverantwortliche Interessierten Auskunft über die Möglichkeiten der Unterstützung durch den StuRa und den damit verbundenen Formalismus geben. Weiterhin kann er kleinere Ausgaben für Bürokram und StuRa-Projekte der Referate ohne zusätzlichen StuRa-Beschluss genehmigen. Er ist weiterhin dafür verantwortlich, die Abrechnung von unterstützten Projekten zu prüfen und bei Bedarf zweckentfremdete Mittel zurück zu verlangen. Dafür benötigt er eine umfassende Kenntnis der Förderungsbestimmungen des Studierendenrates und deren Anwendung im Tagesgeschäft.

Das Vetorecht ist ein Mittel, dass der Haushaltsverantwortliche einsetzten kann, wenn der Studierendenrat eine Entscheidung trifft, die in finanzieller Hinsicht nicht mit den gesetzlichen Vorgaben zu vereinbaren ist. Diese Veto kann auch nicht durch eine erneute Abstimmung im StuRa überstimmt werden - es ergeht grundsätzlich keine Entscheidung mit finanziellen Auswirkungen ohne Billigung durch den Haushaltsverantwortlichen. Im Gegenzug haftet er aber unter Umständen aber auch privat für entstandene Schäden. Er ist damit auch Ansprechpartner für sämtliche StuRäte in finanziellen Belangen.

Förderung

Der Studierendenrat kann zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Studierendenschaft Förderungen an Studierende und Vereine herausgeben. Dazu ist es erforderlich, dass der Förderungsempfänger für das zu fördernde Projekt eine Projektbeschreibung zusammen mit einem Finanzplan entsprechend dem vorgegebenen Formular (siehe Downloads) einreicht und das Projekt dem Studierendenrat auf einer Sitzung persönlich vorstellt. Wichtig ist dabei auch die Einhaltung folgender Fristen: Der Beschluss muss mindestens 7 Tage vor Projektbeginn gefällt werden und der Antrag mindestens 7 Tage vor der Beschlussfassung beim Studierendenrat eingegangen sein. Zu berücksichtigen ist dabei die vorlesungsfreie Zeit, in der keine regelmäßigen Sitzungen statt finden. Über die Verwendung der Mittel muss ein Verwendungsnachweis geführt werden und innerhalb von 6 Monaten beim Studierendenrat eingereicht werden - andernfalls verfällt die Förderung.

Für Projekte mit parteipolitischem oder religiösem Inhalt gelten längere Fristen und müssen besondere Bedingungen erfüllt werden. Ist der Förderungsempfänger eine natürliche Person, kann es zu Problemen mit dem Bafög und bei der Haftung kommen. Alle Vorschriften im Detail sowie weitere Informationen findet ihr in den Ordnungen und Handreichungen des Studierendenrates.

Zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Förderung berät das Referat Finanzen gerne. Es wird empfohlen, vor den Antragstellung das Gespräch mit dem Referat Finanzen zu suchen.

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Der Studierendenrat (StuRa) ist die gewählte Interessenvertretung der Studierendenschaft an der TU Ilmenau [mehr]

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